From collectibles to cars, buy and sell all kinds of items on eBayWelcome! Sign in or register.
aAdvanced Search
No suggestions.
Cemex2004
Unsere Abacus-Produkte sind neuwertige Retourenware, die vor jeder Auslieferung mehrmals kontrolliert wird. Bei unseren Textilien handelt es sich ausschließlich um Neuware.
Store search
in titles & description
  

Herzlich Willkommen bei
CEMEX2004!

Bei uns finden Sie exklusive Textilware sowie Reiniger von ABACUS in unschlagbarer Top-Qualität. Spezialisiert haben wir uns auf Sportartikel wie z.B. Fußballtrikots sowie Haushaltschemikalien. Wir sind stetig auf der Suche nach den besten und günstigsten Qualitätsprodukten auf dem europäischen Markt, die wir in großen Einheiten Einkaufen und an unsere Einzelhändler weitergeben. Unsere über Jahre bewährtesten und erfolgreichsten Produkte werden wir zukünftig immer wieder bei eBay anbieten. Sie als Kunde haben somit die Möglichkeit des kostengünstigen, versicherten (eBay-Käuferschutz/ Paypal) und bequemen Internet-Einkaufs von Qualitätsprodukten fast zu Großhandelskonditionen.

eBay KauferschutzeBay.de PowersellereBay Kauferschutz


Nur "frische" 1a Ware

Garantiert erhalten Sie von uns ausschließlich originale 1A Markenware aus aktuellster Produktion von etablierten Herstellern, die sich über Jahre aufgrund der Produktion hochwertigster Qualitätsprodukte einen Namen gemacht haben - dies sei ausdrücklich erwähnt. Gerade auch deshalb, weil sich oftmals viele günstige "Gelegenheiten" von Anbietern aus Firmenkonkursen, Lagerauflösungen, Überproduktionen etc. logischerweise als überlagerter, alter Warenbestand entpuppt. Grundsätzlich frische Ware aus aktueller Produktion erhalten Sie bei uns dank einer sehr hohen Lagerumschlagshäufigkeit unseres computergesteuerten Hochregallagers sowie des praktizierten first-in first-out Prinzips. Auf alle von uns angebotenen Produkte erhalten Sie (Rückgabe)Garantien als Qualitätsbeweis.

  

Zustellungen grundsätzlich "versichert"

Um unser Angebot so transparent wie möglich für Sie zu gestalten liefern wir alle auf eBay angebotenen Artikel grundsätzlich "versichert", einige sogar frei Haus (bitte Auktionstext beachten) - unabhängig von der bestellten Menge. Sie werden bei uns an keiner Stelle mit versteckten Aufschlägen rechnen müssen wie eBay-Gebühren, zusätzlichen Transportversicherungen oder irgendwelchen Inselzuschlägen - Sie zahlen garantiert immer nur den jeweiligen Auktionspreis bzw. Sofort-Kaufen-Preis und die tatsächlichen Portokosten. Im Logistikbereich arbeiten wir seit Jahren mit DHL/Deutsche Post AG zusammen.

 

Unsere AGB unter Zugrundelegung des FernAbsG

Geltungsbereich und Vertragsabschluss

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. In Werbeanzeigen und Preisvergleichseiten usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
  3. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

Preise

  1. Es gelten die Preise vom Tag des Kaufs. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Lieferbedingungen

  1. Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung.
  2. Sofern der Verkäufer nicht vorher die Leistung endgültig verweigert hat, kann der Käufer 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
  3. Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung setzen. Sofern eine dem Verkäufer vom Käufer schriftlich gesetzte angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, und der Verkäufer dies zu vertreten hat, kann der Käufer statt der Leistung Schadenersatz verlangen. Ein Schadenersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.
  4. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
  5. Die Ware wird durch die Deutsche Post AG bzw. DHL oder eine andere Spedition geliefert.
  6. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportunternehmen zu melden.

Zahlungsweise

  1. Der Käufer kann per Vorkasse (Banküberweisung) bezahlen.
  2. Der Käufer kann per NN bezahlen. 
  3. Der Käufer kann auf Wunsch den eBay-Treuhandservice Iloxx in Anspruch nehmen, die Kosten teilen sich Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen (www.iloxx.de).

Gewährleistung und Haftung

  1. Reklamationen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich schriftlich oder per eMail an uns geltend zu machen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware.
  3. Bei einem Mangel der von uns gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zu einer Ersatzlieferung berechtigt.
  4. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unsererseits beruht.
  6. In letzterem Fall ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns gelieferten Ware gegeben haben, richtet sich die Haftung nach dem Inhalt der Garantie.

Abtretungsverbot

  • Rechte aus den mit uns getätigten Geschäften, insbesondere Gewährleistungsansprüche, sind nicht übertragbar.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
  2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
  3. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

Gerichtsstand und Anschrift

1. Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach, Deutschland

2. Unsere Verwaltungs- Anschrift lautet: Fa. Cemex Internethandel A. Neu, Martin-Luther-Straße 22, 51469 Bergisch Gladbach

Datenschutz

  1. Die mit der Bestellung des Käufers übermittelten Daten werden im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages bearbeitet und gespeichert. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung. 

Rückabwicklung

  • Soweit der Käufer den mit uns geschlossenen Vertrag wirksam widerrufen hat oder ein sonstiges Rückgaberecht besitzt, gelten für die Rückabwicklung folgende Regelungen:
  1. Der Käufer ist zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann.
  2. Der Käufer hat Wertersatz für jede entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Aus ihrer Verpackung entnommene Vakuum-Matratzen können nicht zurückgegeben werden.
  3. An uns gezahlte Gelder sind ausschließlich Zug-um-Zug an den Käufer zurückzuzahlen, nachdem die Ware bei uns eingegangen ist. Solange die Ware nicht bei uns einging, sind wir zur Zahlung nicht verpflichtet und die Frist nach § 286 Abs. 3 BGB beginnt nicht zu laufen. Ein Recht auf Zurückbehaltung an uns geleisteter Gelder besteht für uns in den Fällen eines wirksamen Widerrufs nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Ware ordnungsgemäß zur deutschen Post aufgegeben haben oder einem anderen Transporteur ordnungsgemäß übergeben haben.
  4. Unfrei an uns gesendete Pakete werden nicht angenommen. Kosten die dem Kunden hierfür entstehen werden von uns nicht übernommen.
  5. Auf Wunsch des Käufers veränderte oder extra angefertigte Waren sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.

Rücksendungen

  • Rücksendungen bedürfen der vorherigen Absprache mit uns.

Teilunwirksamkeit

  • Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

Widerrufsrecht

Der Käufer kann seinen Kauf bei uns innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (eMail genügt) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an die Fa. Kriener zu richten, weitere Adressdaten erhält der Käufer nach dem Kauf.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Käufer uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muß der Käufer uns insoweit ggf. Wertersatz leisten, es sei denn, die Verschlechterung der Sache geht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurück, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Viel Freude bei Ihrem Einkauf!

 

Der Text des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG)

 

§ 1 - Anwendungsbereich

 

(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge

1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),

2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),

3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung,

4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,

5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,

6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.

§ 2 - Unterrichtung des Verbrauchers

 

(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offengelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über:

1. seine Identität und Anschrift,

2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt,

3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,

4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,

5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,

6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,

7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,

8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3,

9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,

10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.

(3) Der Unternehmer hat die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden:

1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,

2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,

3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen,

4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.

(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.

§ 3 - Widerrufsrecht, Rückgaberecht

 

(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt

1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und

2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder

5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.

(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.

§ 4 - Finanzierte Verträge

 

(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.

§ 5 - Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot

 

(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

§ 6 - Übergangsvorschrift

 

(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge, die vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden.
(2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurden und die § 2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen bis zum 31. März 2001 aufgebraucht werden.

Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches

 

§ 13 - Verbraucher

 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 14 - Unternehmer

 

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 361a - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

 

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist, die auch Namen und Anschrift des Widerrufsempfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Satzes 2 enthält. Sie ist vom Verbraucher bei anderen als notariell beurkundeten Verträgen gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so muss dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(2) Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels, soweit nichts anderes bestimmt ist, entsprechende Anwendung. Die in § 284 Abs. 3 Satz 1 bestimmte Frist beginnt mit der Erklärung des Verbrauchers nach § 349. Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er dem Unternehmer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen; §§ 351 bis 353 sind nicht anzuwenden. In den Fällen des Satzes 4 haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn er über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist und auch keine anderweitige Kenntnis hiervon erlangt hat. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(3) Informationen oder Erklärungen sind dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, wenn sie ihm in einer Urkunde oder in einer anderen lesbaren Form zugegangen sind, die dem Verbraucher für eine den Erfordernissen des Rechtsgeschäfts entsprechende Zeit die inhaltlich unveränderte Wiedergabe der Informationen erlaubt. Die Beweislast für den Informations- oder Erklärungsinhalt trifft den Unternehmer. Dies gilt für Erklärungen des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer sinngemäß.

§ 361b - Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

 

(1) Das Widerrufsrecht nach § 361a kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass

1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,

2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und

3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht eingeräumt wird.

(2) Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Sache, deren Kosten und Gefahr der Unternehmer zu tragen hat, oder, wenn diese nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen innerhalb der in § 361a Abs. 1 bestimmten und danach zu berechnenden Frist ausgeübt werden, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt. § 361a Abs. 2 gilt entsprechend; die Kosten der Rücksendung dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Das Rücknahmeverlangen muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Änderungen des AGB-Gesetzes

 

§ 22 - Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken

 

(1) Wer Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht für Zuwiderhandlungen, die in der Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, die mit diesem Gesetz nicht in Einklang stehen; hierfür gilt § 13.

(2) Verbraucherschutzgesetze im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere

1. das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften,

2. das Verbraucherkreditgesetz,

3. das Teilzeit-Wohnrechtegesetz,

4. das Fernabsatzgesetz,

5. das Fernunterrichtsschutzgesetz,

6. Vorschriften des Bundes- und Landesrechts zur Umsetzung der Artikel 10 bis 21 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (ABl. EG Nr. L 298 S. 23), geändert durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 97/36/EG (ABl. EG Nr. L 202 S. 60),

7. die entsprechenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes sowie Artikel 1 §§ 3 bis 13 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens,

8. die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Reisevertrag unter Einschluss der Verordnung über die Informationspflichten von Reiseveranstaltern und

9. § 23 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften und § 11, § 15h des Auslandinvestmentgesetzes.

(3) Der Anspruch auf Unterlassung steht zu:

1. qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 22a oder in dem Verzeichnis der Europäischen Kommission nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG eingetragen sind,

2. rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsgemäßen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen, und soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen, und

3. den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.

Der Anspruch kann nur an Stellen im Sinne von Satz 1 abgetreten werden.

(4) Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

(5) Die Ansprüche nach Absatz 1 verjähren in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Zuwiderhandlung Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf die Kenntnis in vier Jahren von der jeweiligen Zuwiderhandlung an.

(6) Für das in dieser Vorschrift geregelte Verfahren gelten die §§ 13 Abs. 4 und 27a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die darin enthaltene Verordnungsermächtigung und im übrigen die Vorschriften des Zweiten Abschnitts dieses Gesetzes entsprechend.

§ 22a - Verfahren zur Meldung qualifizierter Einrichtungen an die Europäische Kommission

 

(1) Das Bundesverwaltungsamt führt eine Liste qualifizierter Einrichtungen. Diese Liste wird mit dem Stand zum 1. Januar eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt gemacht und der Europäischen Kommission unter Hinweis auf Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 98/27/EG zugeleitet.

(2) In die Liste werden auf Antrag rechtsfähige Verbände eingetragen, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, wenn sie in diesem Aufgabenbereich tätige Verbände oder mindestens 75 natürliche Personen als Mitglieder haben. Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, diese Voraussetzungen erfüllen. Die Eintragung in die Liste erfolgt unter Angabe von Namen, Anschrift, Registergericht, Registernummer und satzungsmäßigem Zweck. Sie ist mit Wirkung für die Zukunft zu streichen, wenn

1. der Verein dies beantragt oder

2. die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorlagen oder weggefallen sind.

(3) Entscheidungen über Eintragungen erfolgen durch einen Bescheid, der dem Antragsteller zuzustellen ist. Das Bundesverwaltungsamt erteilt den Vereinen auf Antrag eine Bescheinigung über ihre Eintragung in die Liste. Es bescheinigt auf Antrag Dritten, die daran ein rechtliches Interesse haben, dass die Eintragung eines Vereins aus der Liste gestrichen worden ist.

(4) Ergeben sich in einem Rechtsstreit begründete Zweifel an dem Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 2 bei einer eingetragenen Einrichtung, so kann das Gericht das Bundesverwaltungsamt zur Überprüfung der Eintragung auffordern und die Verhandlung bis zu dessen Entscheidung aussetzen.

(5) Das Bundesverwaltungsamt steht bei der Wahrnehmung der in dieser Vorschrift geregelten Aufgabe unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.

Text und Bild Copyright © 2006 "Cemex2004". Alle Rechte vorbehalten!



About eBay | Announcements | Security Center | Resolution Center | eBay Toolbar | Policies | Government Relations | Site Map | Help
Copyright © 1995-2009 eBay Inc. All Rights Reserved. Designated trademarks and brands are the property of their respective owners. Use of this Web site constitutes acceptance of the eBay User Agreement and Privacy Policy.
eBay official time
Enter your location
Country or region
Please enter a valid ZIP code
ZIP or postal code